Wer ist bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern wählbar?
- Wählbar für das Amt eines Gemeinderats oder eines Kreisrats
ist jede wahlberechtigte Person (ab 18 Jahren), die seit mindestens drei
Monaten ihren Aufenthalt im Wahlkreis hat.
- Nicht wählbar ist, wer infolge deutschen Richterspruchs die
Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht
besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
- Wer das aktive oder passive Wahlrecht infolge Wegzugs verloren hat,
jedoch innerhalb eines Jahres in den Wahlkreis zurückkehrt, ist mit der
Rückkehr wieder wählbar.