Zum Inhalt springen

Spenden

Die parteiunabhängige UwB Pettendorf e.V. finanziert sich rein aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Spenden geben uns eine Grundlage unsere Handlungsmöglichkeiten, um Öffentlichkeitsarbeit im Sinne unserer Umwelt, Kampagnen oder juristisches Vorgehen zu finanzieren.  Spenden Konto   DE96750500000027198043 .

Falls Sie persönlich spenden, bedanken wir uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

Wie kann ich für den kommunalen Wahlkampf spenden?

Die Spende ist steuerlich absetzbar. Bitte "Name und Anschrift" und "Spende" angeben. Im März des Jahres erhalten Sie ab einer Spendensumme von 50 Euro von uns eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt. Spenden bis zu 200 Euro im Jahr können grundsätzlich auch per vereinfachtem Spendennachweis geltend machen (§ 34g EStG. UwB kommunale Wählervereinigungen; bitte Ihren "Name" Anschrift" und "Spende UwB Pettendorf e.V., §34g EStG" angeben.). Im März des Jahres erhalten Sie von uns eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.



Die „Halbe-Preis-Logik“: Wie der Staat Ihre politische Teilhabe verdoppelt

Was viele nicht wissen: Der deutsche Staat fördert dieses Engagement massiv über das Einkommensteuergesetz (§ 34g EStG). Dies führt zu einem Effekt, den man als „Verdoppelung der Spendenkraft“ bezeichnen kann.

Der 50%-Mechanismus im Detail

Das Prinzip ist simpel: Für Spenden an politische Vereinigungen, wie die UwB e.V. erhalten Sie eine direkte Ermäßigung Ihrer Steuerschuld in Höhe von 50 % des gespendeten Betrags.

  • Das Rechenbeispiel: Wenn Sie 200 € an eine politische Vereinigung spenden, erhalten Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung des Folgejahres 100 € vom Finanzamt zurückerstattet.
  • Das Ergebnis: Sie haben die Wirkung von 200 € erzielt, Ihr eigenes Budget wurde jedoch effektiv nur mit 100 € belastet.

Grenzen und Bedingungen

Damit diese Förderung greift, müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • Höchstbeträge: Die direkte Steuerermäßigung gilt für Beträge bis zu 1.650 € (bei Alleinstehenden) bzw. 3.300 € (bei verheirateten/zusammenveranlagten Personen). 
  • Nachweis: Für die Steuererklärung benötigen Sie eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) der jeweiligen Organisation.
  • Zeitpunkt: Die Rückerstattung erfolgt im Folgejahr mit dem Steuerbescheid. Man tritt also in Vorleistung für die gute Sache.

Fazit: Dank der staatlichen Unterstützung kostet bürgerschaftliches Engagement oft nur die Hälfte. Wer bereit ist, 100 € aus eigener Tasche zu geben, kann der Vereinigung seiner Wahl effektiv 200 € zukommen lassen.