Kommunalwahl 2020 in Bayern: Wer ist wahlberechtigt?
- Alle volljährigen deutschen Staatsbürger sind wahlberechtigt.
- Anders als bei der Bundestags- und der Landtagswahl dürfen bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern auch alle EU-Bürger ohne deutschen Pass wählen. Sie müssen aber mindestens drei Monate in ihrem bayerischen Wohnort gemeldet sein.
- Heißt konkret: Türkischstämmige Mitbürger dürfen nur dann wählen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Dasselbe gilt für Russen oder Albaner.
- Rumänen, Italiener, Spanier, Griechen oder Polen haben es da besser: Sie sind EU-Bürger und dürfen auch an Kommunalwahlen teilnehmen. So wie jeder Deutsche, der in Rom, Madrid, Athen oder Warschau wohnt, dort auch an den Kommunalwahlen teilnehmen darf.